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Beitragsordnung1.0

59 Byte hinzugefügt, 19:11, 30. Aug. 2015
* 5. Im begründeten Einzelfall können für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluss von der Beitragsordnung abweichende Regelungen getroffen werden.
=§2 Aufnahmegebühren, Kündigung und Erstattungen =* 1. Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.* 2. Die Mitgliedschaft ist monatlich kündbar.* 2. Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt. =§3 Fälligkeit und Zahlungsweise=
* 1. Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn des Monats fällig.
* 2. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich bezahlt.
* 3. Alternativ zu §2§3.2 kann der Mitgliedsbeitrag jährlich im Voraus bezahlt werden.
* 4. Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Überweisung.
* 5. Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung der Beiträge ruht die Mitgliedschaft.  =§3 Aufnahmegebühren und Erstattungen =* 1. Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.* 2. Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt.
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