Nach §4.3 und §5 der Satzung des „Hackerspace Ffm“ e.V. haben Mitglieder die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge zu entrichten.
Die Beitragsordnung tritt ab dem 1. Oktober 2015 in Kraft.
=§1 Höhe der Beiträge=
* 1. Der Mitgliedsbeitrag Mindestsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt mindestens 20€ pro Monat.* 2. Der ermäßigte Mitgliedsbeitrag Mindestsbeitrag für Studenten, Arbeitslose, Schüler, Auszubildende sowie Zivildienst-, Wehrdienst- und FSJ-Leistende und andere Mitglieder ohne ein festes Einkommen beträgt 10€ pro Monat.* 3. Der Mindestsbeitrag für Fördermitglieder können die Höhe ihres Mitgliedsbeitrages selbst bestimmenbeträgt 5€ pro Monat.
* 4. Ehrenmitglieder sind laut Satzung von der Beitragszahlung befreit.
* 5. Im begründeten Einzelfall können für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluss von der Beitragsordnung abweichende Regelungen getroffen werden.
=§2 Aufnahmegebühren, Kündigung und Erstattungen =* 1. Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.* 2. Die Mitgliedschaft ist monatlich kündbar.* 3. Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt. =§3 Fälligkeit und Zahlungsweise=
* 1. Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn des Monats fällig.
* 2. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich bezahlt.
* 3. Alternativ zu §2§3.2 kann der Mitgliedsbeitrag jährlich im Voraus bezahlt werden.
* 4. Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Überweisung.
* 5. Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung der Beiträge ruht die Mitgliedschaft. =§3 Aufnahmegebühren=* Aufnahmegebühren werden nicht erhoben. =§4 Erstattungen=* Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt.