Nach §4.3 und §5 der Satzung des „Hackerspace Ffm“ e.V. haben Mitglieder die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge zu entrichten.
Die Beitragsordnung tritt ab dem 1. Oktober 2015 in Kraft.
=§1 Höhe der Beiträge=
# * 1. Der Mitgliedsbeitrag Mindestsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt mindestens 20€ pro Monat.# * 2. Der ermäßigte Mitgliedsbeitrag Mindestsbeitrag für Studenten, Arbeitslose, Schüler, Auszubildende sowie Zivildienst-, Wehrdienst- und FSJ-Leistende und andere Mitglieder ohne ein festes Einkommen beträgt 10€ pro Monat.# * 3. Der Mindestsbeitrag für Fördermitglieder können die Höhe ihres Mitgliedsbeitrages selbst bestimmenbeträgt 5€ pro Monat.# * 4. Ehrenmitglieder sind laut Satzung von der Beitragszahlung befreit.# * 5. Im begründeten Einzelfall können für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluss von der Beitragsordnung abweichende Regelungen getroffen werden. =§2 Fälligkeit und Zahlungsweise=# Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn des Monats fällig.# Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich bezahlt.# Alternativ zu §2.2 kann der Mitgliedsbeitrag jährlich im Voraus bezahlt werden.# Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Überweisung.# Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung der Beiträge ruht die Mitgliedschaft.
=§3 §2 Aufnahmegebühren, Kündigung und Erstattungen =# * 1. Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.* 2. Die Mitgliedschaft ist monatlich kündbar.* 3. Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt.
=§4 Erstattungen§3 Fälligkeit und Zahlungsweise=# Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet * 1. Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn des Monats fällig.* 2. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich bezahlt.* 3. Alternativ zu §3.2 kann der Mitgliedsbeitrag jährlich im Voraus bezahlt werden.* 4. Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Überweisung.* 5. Im Falle nicht stattfristgerechter Entrichtung der Beiträge ruht die Mitgliedschaft.