Manupools Vorschläge
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr, Grundsätzliches
- 1. Der Verein führt den Namen „Hackerspace Ffm“.
§ 3 Mitgliedschaft
- 1. Dem Verein gehören an:
- 4. Ruhende Mitglieder
- 6. Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung.
- 8. Ein Mitglied kann jederzeit mit sofortiger Wirkung durch absoluten Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt, das Ansehen des Vereins schädigt, seinen Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt, oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den Beschluss in schriftlicher Form unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren. Der Vorstand kann durch Mehrheitsbeschluss einem Mitglied jederzeit den Status "Ruhendes Mitglied" zuerkennen, die Mitgliedschaft ruht bis die Mitgliederversammlung über den Ausschluss des Mitglieds abstimmt. Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der Mitgliederversammlung zulässig.
§3a Ruhende Mitgliedschaft
Die Ruhende Mitgliedschaft tritt unteranderem durch längerfristige Abwesenheit, Beitragsrückstand ein. Das ruhende Mitglied hat in Ausschlussverfahren eine Stimme, ist ansonsten grundsätzlich nicht stimmberechtigt. Ruhende Mitglieder sind von Beitragszahlungen befreit.
§ 7 Mitgliederversammlung
- 3. Die ordentliche Mitgliederversammlung wird mindestens einmal pro Jahr abgehalten.
- 12. Mitgliederversammlungen können durch Zuhilfenahme moderner Kommunikationstechnologie komplett virtuell oder partiell, durch die Zuschaltung einzelner Mitglieder abgehalten werden.
§ 8 Der Vorstand
- 3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Er bleibt jedoch solange im Amt, bis ein neuer Vorstand ordnungsgemäß gewählt ist.
§ 11 Inkrafttreten
- 1. Die Satzung tritt mit Beschluss in Kraft.
Hephaistos Vorschläge
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr, Grundsätzliches
- 1. Der Verein führt den Namen „Hackerspace Ffm e.V.“.
§ 3 Mitgliedschaft
- 1. Dem Verein gehören an:
- 4. Ruhende Mitglieder
- 6. Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch Ausschluss oder durch Tod von natürlichen Personen. Eine Austrittserklärung erfolgt in schriftlicher Form gegenüber dem Vorstand.
- 7. Eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft tritt automatisch durch einen Beitragsrückstand von drei Monaten ein.
- 8. Ein Mitglied kann jederzeit mit sofortiger Wirkung durch absoluten Mehrheitsbeschluss des Vorstands ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt, das Ansehen des Vereins schädigt, seinen Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt, oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den Beschluss in schriftlicher Form unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.
- 9. Gegen eine Beendigung der Mitgliedschaft nach Abs. 7 oder 8 ist die Anrufung der Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.
- 10. Bei einem Ende der Mitgliedschaft ist der Beitrag für den laufenden Monat vollständig zu entrichten.
- 11. Ein ruhendes Mitglied ist kein ordentliches Mitglied und verliert damit für die Dauer der ruhenden Mitgliedschaft die Rechte als solches. Darunter fallen (nicht ausschließlich) die Rechte laut §4 sowie das Stimmrecht bei Mitgliederversammlungen laut §7 Abs. 7. Von dieser Regelung ausgenommen sind Abstimmungen zum Ausschluss von Mitgliedern nach §3 Abs. 9.
§ 7 Mitgliederversammlung
- 3. Die ordentliche Mitgliederversammlung wird mindestens einmal pro Jahr abgehalten.
§ 8 Der Vorstand
- 3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Er bleibt jedoch solange im Amt, bis ein neuer Vorstand ordnungsgemäß gewählt ist.
§ 11 Inkrafttreten
- 1. Die Satzung tritt mit Beschluss in Kraft.
Weiterer Punkt: Die Beitragsordnung um den Zusatz "Ruhende Mitgliedschaft -> keine Beiträge" ergänzen.