Änderungen
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Satzung
,/* § 2 Zweck */
* 3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
=== § 2 Zweck ===
* 1. Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Meinungs- und Wissensaustausch über Informations- und Kommunikationsmedien sowie über die zugrundeliegende Technik allgemein. Auf diese Weise sollen Kultur, Computerkunst, Bildung und Wissenschaft gefördert werden. Der Vereinszweck soll unter anderem durch folgende Mittel erreicht werden:<br />* 1. * a) Regelmäßige öffentliche Treffen und Informationsveranstaltungen* 2. * b) Veranstaltung und/oder Förderung von Kongressen, Konferenzen und virtuellen Zusammenkünften* 3. * c) Förderung des schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie und die langfristige nachhaltige Technologiefolgenabschätzung* 4. * d) Gemeinsamer Spaß an technischem Gerät
=== § 3 Mitgliedschaft ===
* 1. Dem Verein gehören an: