Alt: 9. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 40 Prozent aller ordentlichen Mitglieder anwesend sind.<br />
Neu: 9. Die Mitgliederversammlung ist nach ordnungsgemäßer Einberufung beschlussfähig, Satzungsänderungen bedürfen einer einfachen Mehrheit.<br />
[[Kategorie: Protokolle]]