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Beitragsordnung

1.337 Byte hinzugefügt, 23:09, 18. Sep. 2015
#WEITERLEITUNG [[Version 1.0 vom 16.09.2015 Nach §4.3 und §5 der Satzung des „Hackerspace Ffm“ e.V. haben Mitglieder die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge zu entrichten. Die Beitragsordnung 20110601]]tritt ab dem 1. Oktober 2015 in Kraft. =§1 Höhe der Beiträge=* 1. Der Mindestsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 20€ pro Monat.* 2. Der ermäßigte Mindestsbeitrag für Studenten, Arbeitslose, Schüler sowie Zivildienst-, Wehrdienst- und FSJ-Leistende beträgt 10€ pro Monat. * 3. Der Mindestsbeitrag für Fördermitglieder beträgt 5€ pro Monat.* 4. Ehrenmitglieder sind laut Satzung von der Beitragszahlung befreit.* 5. Im begründeten Einzelfall können für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluss von der Beitragsordnung abweichende Regelungen getroffen werden. =§2 Aufnahmegebühren, Kündigung und Erstattungen =* 1. Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.* 2. Die Mitgliedschaft ist monatlich kündbar.* 3. Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt. =§3 Fälligkeit und Zahlungsweise=* 1. Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn des Monats fällig.* 2. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich bezahlt.* 3. Alternativ zu §3.2 kann der Mitgliedsbeitrag jährlich im Voraus bezahlt werden.* 4. Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Überweisung.* 5. Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung der Beiträge ruht die Mitgliedschaft.
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