Änderungen

Corona Konzept

481 Byte hinzugefügt, 19:37, 5. Jun. 2021
/* Option 2: Als Freizeitangebot (Einrichtungen und Angebote, die für den Publikumsverkehr in Stufe 2 Indoor geöffnet sind) */
des § 2 Abs. 3 zulässig; ein Negativnachweis nach § 1b jeder Besucherin und
jedes Besuchers wird empfohlen,
 
§1a (1) Mund-Nasen-Bedeckung
[...]
2. in allen Arbeits- und Betriebsstätten; dies gilt nicht am Platz,
sofern ein Abstand von 1,5 Meter zu weiteren Personen sicher eingehalten
werden kann,
[...]
Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist ebenso zu tragen während der Teilnahme an [...]
Zusammenkünften und Veranstaltungen nach § 1 Abs. 2b als Besucherin oder Besucher [...]
</pre>
* '''Vorteile''': Derzeit kein verpflichtender Negativnachweis erforderlich, offen für Publikumsverkehr
* '''Nachteile''': Vorherige Terminvereinbarung (neu!), Hygienekonzept, Datenerfassung, Aushänge, 1,5m Mindestabstand muss eingehalten werden können (einziges relevantes Besucherlimit), unbedingte Maskenpflicht(min. OP-Maske) für Besucher und wenn nicht am Sitzplatz der Mindestabstand eingehalten werden kann.
Warscheinlich die Option für öffentlichen Vereinsbetrieb ohne Voranmeldung.
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