== Aktuelle Verordnungen ausfinding machen und interpretieren ==
Wir nehmen die [https://www.hessen.de/sites/default/files/media/lesefassung_cokobev.pdf aktuelle hessische Gesetzteslage] sowie die [https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/was-ist-wieder-erlaubt-was-nicht Auslegungshinweise von hessen.de] als Grundlage. Stand 14.05.2020 sind dort in Kapitel 1 auch Zusammenkünfte für die Vereinsarbeit erlaubt, wenn
* ein '''Mindestabstand von 1,5 Metern''' zwischen Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes, zu jeder Zeit der Veranstaltung eingehalten wird, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind; beim kurzfristigen Verlassen des Veranstaltungsraums darf dieser Mindestabstand ebenfalls nicht unterschritten werden