Die Mitgliederversammlung 2012 wird für den 5. Dezember 2012 anberaumt.
Satzungsänderungen:
§ 7 Mitgliederversammlung
Alt: 9. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 40 Prozent aller ordentlichen Mitglieder anwesend sind.
Neu: 9. Die Mitgliederversammlung ist nach ordnungsgemäßer Einberufung beschlussfähig, Satzungsänderungen bedürfen einer einfachen Mehrheit.
Erweiterung des Vorstands/Komplettierung
Wahl des Vorstands
Kandidaturen
Schriftführer:
- Christian T.
- ...
Schatzmeister:
- ...