Änderungen

Corona Konzept

1.529 Byte hinzugefügt, 18:56, 16. Mai 2020
Wir wollen einen eingeschränkten Vereinsbetrieb unter Berücksichtigung der Corona Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung wieder herstellen. Dafür müssen wir folgende Punkte erledigen:
* == Aktuelle Verordnungen ausfinding machen und interpretieren: ==Wir nehmen die [https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/was-ist-wieder-erlaubt-was-nicht Auslegungshinweise von hessen.de] als Grundlage.Stand 14.05.2020 sind dort in Kapitel 1 auch Zusammenkünfte für die Vereinsarbeit erlaubt, wenn * ein '''Mindestabstand von 1,5 Metern''' zwischen Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes, zu jeder Zeit der Veranstaltung eingehalten wird, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind; beim kurzfristigen Verlassen des Veranstaltungsraums darf dieser Mindestabstand ebenfalls nicht unterschritten werden* '''keine Gegenstände zwischen Personen''', die nicht einem gemeinsamen Hausstand und evtl. dem weiteren Hausstand angehören, entgegengenommen und anschließend weitergereicht werden,* '''geeignete Hygienekonzepte''' entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene, Steuerung des Zutritts sowie Verlassen des Veranstaltungsorts (z. B. durch Leitsysteme und Wegeführungen) und der Vermeidung von Warteschlangen (z. B. durch elektronisches Platz- und Bezahlmanagement) getroffen und umgesetzt werden,* '''Aushänge''' zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen gut sichtbar angebracht sind,* '''maximal eine Person je angefangener für den Publikumsverkehr zugänglicher Grundfläche von 5 Quadratmetern''', sofern Sitzplätze eingenommen werden, im Übrigen von 10 Quadratmetern, in die betreffende Räumlichkeit eingelassen wird und* '''Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer''' zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen von der Veranstalterin oder dem Veranstalter erfasst werden
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