* 3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
=== § 2 Zweck ===
*1 . Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Meinungs- und Wissensaustausch über Informations- und Kommunikationsmedien sowie über die zugrundeliegende Technik allgemein. Auf diese Weise sollen Kultur, Computerkunst, Bildung und Wissenschaft gefördert werden. Der Vereinszweck soll unter anderem durch folgende Mittel erreicht werden:<br />** a) 1. Regelmäßige öffentliche Treffen und Informationsveranstaltungen** b) 2. Veranstaltung und/oder Förderung von Kongressen, Konferenzen und virtuellen Zusammenkünften** c) 3. Förderung des schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie und die langfristige nachhaltige Technologiefolgenabschätzung** d) 4. Gemeinsamer Spaß an technischem Gerät
=== § 3 Mitgliedschaft ===
* 1. Dem Verein gehören an: