Wir wollen einen eingeschränkten Vereinsbetrieb unter Berücksichtigung der Corona Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung wieder herstellen. Dafür müssen wir folgende Punkte erledigen:
Aktuelle Verordnungen ausfinding machen und interpretieren
Wir nehmen die aktuelle hessische Gesetzteslage sowie die Auslegungshinweise von hessen.de als Grundlage. Stand 14.05.2020 sind dort in Kapitel 1 auch Zusammenkünfte für die Vereinsarbeit erlaubt, wenn
- ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes, zu jeder Zeit der Veranstaltung eingehalten wird, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind; beim kurzfristigen Verlassen des Veranstaltungsraums darf dieser Mindestabstand ebenfalls nicht unterschritten werden
- keine Gegenstände zwischen Personen, die nicht einem gemeinsamen Hausstand und evtl. dem weiteren Hausstand angehören, entgegengenommen und anschließend weitergereicht werden,
- geeignete Hygienekonzepte entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene, Steuerung des Zutritts sowie Verlassen des Veranstaltungsorts (z. B. durch Leitsysteme und Wegeführungen) und der Vermeidung von Warteschlangen (z. B. durch elektronisches Platz- und Bezahlmanagement) getroffen und umgesetzt werden,
- Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen gut sichtbar angebracht sind,
- maximal eine Person je angefangener für den Publikumsverkehr zugänglicher Grundfläche von 5 Quadratmetern, sofern Sitzplätze eingenommen werden, im Übrigen von 10 Quadratmetern, in die betreffende Räumlichkeit eingelassen wird und
- Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen von der Veranstalterin oder dem Veranstalter erfasst werden
So setzen wir die Verordnungen um
Mindestabstand von 1,5 Metern
- Ein Hinweis dazu kommt auf den Hygieneaushang
- An die Tür zu jedem Raum kommt ein Schild, wo die Bereiche sowie die maximale Personenanzahl pro Bereich drauf steht. Ggf. kommen auch Hinweise auf die Tische.
- Werkstatt: Nur 1 Person erlaubt
- E-Lab: 1 Person in der vorderen Hälfte, 1 Person in der hinteren Hälfte.
- Hauptraum: 4 Personen maximal, eine am Fenster, zwei am Tisch in der Mitte, eine Person in der Sitzecke.
keine Gegenstände zwischen Personen
- Dazu kommt ein Hinweis auf den Hygieneaushang
- Damit Werkzeuge und Maschinen geteilt genutzt werden können, kommt folgendes ausserdem in den Hinweis: "Werkzeuge, Geräte und intensiv berührte Oberflächen wie Tische und Türklinken sind nach Nutzung mit einem Oberflächendesinfektionsmittel (Isopropanol oder Seifenwasser) zu desinfizieren."
geeignete Hygienekonzepte
- Da wir nur die Anwesenheit von max. 7 Personen gleichzeitig zulassen (siehe unten), die sich vorher anmelden müssen, sind Warteschlangen nicht zu erwarten und gesonderte Leitsysteme erachten wir als nicht erforderlich.
- Problematisch ist die Einhaltung des Mindestabstandes bei Begegnung auf dem Flur, der weniger als 1,5 Meter breit ist. Dem begegnen wir mit dem Hinweis: "Im Flur bitte zügig aneinander vorbeigehen."
- Desinfektion siehe Unterpunkt "keine Gegenstände zwischen Personen"
- Desinfektionsmittel für Oberflächen stellen wir zur Verfügung
- Regelmäßiges intensives Lüften der Räume - dazu kommt ein Hinweis auf den Hygieneaushang
Aushänge
- Aushang anhand dieser Seite erstellen
- Standard-Zusatzaushang mit Hygienegrundlagen (Händewaschen, Armbeugehusten etc) irgendwo her holen
- Aushänge ausdrucken und an die Türen kleben
maximale Personenzahl
- Die Fläche der Räume im Hackerspace beträgt etwas mehr als 80qm. Nicht überall (z.B. Werkstatt oder am Laser) können Sitzplätze eingenommen werden. Damit wären bis zu 9 Personen erlaubt. Damit der Abstand überall eingehalten werden kann (siehe Unterpunkt "Mindestabstand von 1,5 Metern") können wir trotzdem nur 7 Personen insgesamt zulassen.
Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
- Vor Ort: Anwesenheitsliste ausfüllen, Nicht-Mitglieder hinterlegen noch ihre Kontaktinformationen in eine geschlossene Box mit Schlitzeinwurf
- Anschrift ist nur bei Nichtmitgliedern erforderlich, da dem Vorstand die Anschriften der Mitglieder bekannt ist
- ToDo: Wir erstellen ein Reservierungssystem, wo sich die Personen für reguläre und Wunschöffnungszeiten eintragen können:
- Name oder Pseudonym reicht
- Ebenso ist einzutragen welcher Raum primär genutzt werden soll
- Einträge und Zettel älter als 31 Tage werden entweder vom Vorstand gelöscht bzw. vernichtet