Protokoll Vorstandssitzung 23.10.11: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Kategorie: Protokolle]]

Aktuelle Version vom 27. September 2015, 00:30 Uhr

Protokoll der Vorstandssitzung vom 23.10.2011, 19 Uhr, Rödelheim.
Snow und Manupool sind anwesend, der Vorstand ist vollzählig erschienen und stellt fest, dass die Vorstandssitzung Satzungsgemäß anberaumt wurde.

Snow schlägt vor, eine Mailingliste nur für Vereinsmitglieder einzurichten, und dies auf einer Außerordentlichen Mitgliederversammlung zu beschließen.

Manupool verliest die von ihm verfassten Nutzungsbedingungen für die Teilnahme an der Mailingliste und lässt darüber abstimmen.
Ja Stimmen:2 | Nein Stimmen:0 | Enthaltungen:0
Die vorgelegte Formulierung wird als vorläufige Regelung einstimmig beschlossen.

Der Vorstand beschließt einstimmig, für Sonntag den 4. Dezember 19 Uhr, eine Außerordentliche
Mitgliederversammlung einzuberufen, und wird zur aktiven Teilnahme an der Vereinsorganisation auffordern. Snow als auch Manupool sprechen sich für die Erhöhung der Anzahl der Vorstandsmitglieder aus. Dies soll auf der für den 4. Dezember 2011 einzuberufenden Außerordentlichen Mitgliederversammlung umgesetzt werden.

Folgend die vorläufigen Tagesordnungspunkte für Sonntag, den 4. Dezember 2011:

Resümee, Status der Vereinsaktivitäten
Stand der laufenden Projekte, die Projektleiter informieren
Quo vadis, Hackerspace Ffm 2012?
Anträge der Mitglieder
Aussprache
Neuwahl des Vorstands

20.02 Uhr: Die Vorstandssitzung wird für beendet erklärt.

Anhang: Vorläufige Nutzungsbedingungen für die Mailingliste

Nutzungsbedingungen der Mailingliste des Vereins Hackerspace Ffm
Die Mailingliste ist kein virtueller Raum der Beliebigkeit. Informationen von Parteien oder parteinahen Organisationen sind unerwünscht.

Die Mailingliste dient zur Kommunikation und Förderung der Vereinsziele. Der Vorstand ist für die Einhaltung der Guten Sitten verantwortlich, ihm obliegt die Moderation, die Entscheidung über die Aufnahme und Entfernung von Kommunikationsteilnehmern.

Auf die Teilnahme an der Vereinskommunikation besteht kein Rechtsanspruch.
Bei Störung des Vereinsfrieden können Kommunikationsteilnehmer von der Vereinskommunikation ausgeschlossen werden, die Moderation von Beiträgen ist jederzeit möglich. Gegen einen Ausschluss kann beim Vorstand Beschwerde eingereicht werden.

Moderationen und Ausschlüsse werden in einem Protokoll festgehalten.
Die Wahrung des Datenschutzes ist hierbei zu beachten.

Prozedere Vereinsmitglieder
Vereinsmitglieder müssen bei Regelverstößen ermahnt werden, den Verstoß zu unterlassen, bzw. abzustellen. Erst bei Nichtbefolgen kann ein Ausschluss angedroht werden. Der Ausschluss aus der Vereinskommunikation muss vom Vorstand mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.

Prozedere Nichtmitglieder
Kommunikationsteilnehmer, die nicht dem Verein angehören, können vom Vorstand, oder der für die Kommunikation verantwortlichen Person, unmittelbar ausgeschlossen werden.

Reicht ein ausgeschlossener Kommunikationsteilnehmer Beschwerde ein, so ist der Ausschluss durch einen Vorstandsbeschluss mit einfacher Mehrheit zu überprüfen.