Protokoll 2017.07.12: Unterschied zwischen den Versionen
Tut (Diskussion | Beiträge) |
Tut (Diskussion | Beiträge) (→Protokoll Vorstandssitzung) |
||
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt) | |||
Zeile 9: | Zeile 9: | ||
Folgende Satzungsänderungen wurden nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt gestellt durch den Vereinsschutzbrief beim Deutschen Ehrenamt beschlossen: | Folgende Satzungsänderungen wurden nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt gestellt durch den Vereinsschutzbrief beim Deutschen Ehrenamt beschlossen: | ||
+ | |||
'''§7.9 ''' | '''§7.9 ''' | ||
+ | |||
'''Alt:''' Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 40 Prozent aller ordentlichen Mitglieder anwesend sind. | '''Alt:''' Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 40 Prozent aller ordentlichen Mitglieder anwesend sind. | ||
Aktuelle Version vom 15. Juli 2017, 17:34 Uhr
Protokoll Vorstandssitzung
Datum: 12.07.2017 Uhrzeit: 22 Uhr Ort: Hackerspace FFM, Oberursel
Anwesend: Thomas Kramm, Lutz Lisseck
Folgende Satzungsänderungen wurden nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt gestellt durch den Vereinsschutzbrief beim Deutschen Ehrenamt beschlossen:
§7.9
Alt: Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 40 Prozent aller ordentlichen Mitglieder anwesend sind.
Neu: Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig unabhängig von den tatsächliche erschienenen Mitgliedern, solange ordnungsgemäß eingeladen worden ist.
§7.10
Alt: Beschlussfassung der Mitgliederversammlung erfolgt durch Handzeichen mit einfacher Mehrheit. Auf Antrag wird geheim abgestimmt. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 3⁄4 der abgegebenen Stimmen. Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Mehrheit von 4/5 der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
Neu: Beschlussfassung der Mitgliederversammlung erfolgt durch Handzeichen mit einfacher Mehrheit. Auf Antrag wird geheim abgestimmt. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 3⁄4 der abgegebenen Stimmen. Zur Vereinsauflösung bedarf es einer 4/5 Mehrheit aller Vereinsmitglieder.