Beitragsordnung1.0: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach §4.3 und §5 der Satzung des „Hackerspace Ffm“ e.V. haben Mitglieder die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge zu entrichten.  
 
Nach §4.3 und §5 der Satzung des „Hackerspace Ffm“ e.V. haben Mitglieder die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge zu entrichten.  
 
 
Die Beitragsordnung tritt ab dem 1. Oktober 2015 in Kraft.
 
Die Beitragsordnung tritt ab dem 1. Oktober 2015 in Kraft.
  
 
=§1 Höhe der Beiträge=
 
=§1 Höhe der Beiträge=
* 1. Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt mindestens 20€ pro Monat.
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* 1. Der Mindestsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 20€ pro Monat.
* 2. Der ermäßigte Mitgliedsbeitrag für Studenten, Arbeitslose, Schüler, Auszubildende sowie Zivildienst-, Wehrdienst- und FSJ-Leistende beträgt 10€ pro Monat.
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* 2. Der ermäßigte Mindestsbeitrag für Studenten, Arbeitslose, Schüler sowie Zivildienst-, Wehrdienst- und FSJ-Leistende beträgt 10€ pro Monat.  
* 3. Fördermitglieder können die Höhe ihres Mitgliedsbeitrages selbst bestimmen.
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* 3. Der Mindestsbeitrag für Fördermitglieder beträgt 5€ pro Monat.
 
* 4. Ehrenmitglieder sind laut Satzung von der Beitragszahlung befreit.
 
* 4. Ehrenmitglieder sind laut Satzung von der Beitragszahlung befreit.
 
* 5. Im begründeten Einzelfall können für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluss von der Beitragsordnung abweichende Regelungen getroffen werden.
 
* 5. Im begründeten Einzelfall können für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluss von der Beitragsordnung abweichende Regelungen getroffen werden.
  
=§2 Fälligkeit und Zahlungsweise=
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=§2 Aufnahmegebühren, Kündigung und Erstattungen =
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* 1. Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
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* 2. Die Mitgliedschaft ist monatlich kündbar.
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* 3. Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt.
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=§3 Fälligkeit und Zahlungsweise=
 
* 1. Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn des Monats fällig.
 
* 1. Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn des Monats fällig.
 
* 2. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich bezahlt.
 
* 2. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich bezahlt.
* 3. Alternativ zu §2.2 kann der Mitgliedsbeitrag jährlich im Voraus bezahlt werden.
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* 3. Alternativ zu §3.2 kann der Mitgliedsbeitrag jährlich im Voraus bezahlt werden.
 
* 4. Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Überweisung.
 
* 4. Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Überweisung.
* 5. Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung der Beiträge ruht die Mitgliedschaft.
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* 5. Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung der Beiträge ruht die Mitgliedschaft.
 
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=§3 Aufnahmegebühren und Erstattungen =
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* Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
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* Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt.
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Aktuelle Version vom 30. August 2015, 20:14 Uhr

VORSCHLAG für neue Beitragsordnung zur Finanzierung der Fixkosten von Raum 2.0

Version 1.0 vom 16.09.2015

Nach §4.3 und §5 der Satzung des „Hackerspace Ffm“ e.V. haben Mitglieder die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge zu entrichten. Die Beitragsordnung tritt ab dem 1. Oktober 2015 in Kraft.

§1 Höhe der Beiträge

  • 1. Der Mindestsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 20€ pro Monat.
  • 2. Der ermäßigte Mindestsbeitrag für Studenten, Arbeitslose, Schüler sowie Zivildienst-, Wehrdienst- und FSJ-Leistende beträgt 10€ pro Monat.
  • 3. Der Mindestsbeitrag für Fördermitglieder beträgt 5€ pro Monat.
  • 4. Ehrenmitglieder sind laut Satzung von der Beitragszahlung befreit.
  • 5. Im begründeten Einzelfall können für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluss von der Beitragsordnung abweichende Regelungen getroffen werden.

§2 Aufnahmegebühren, Kündigung und Erstattungen

  • 1. Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
  • 2. Die Mitgliedschaft ist monatlich kündbar.
  • 3. Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt.

§3 Fälligkeit und Zahlungsweise

  • 1. Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn des Monats fällig.
  • 2. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich bezahlt.
  • 3. Alternativ zu §3.2 kann der Mitgliedsbeitrag jährlich im Voraus bezahlt werden.
  • 4. Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Überweisung.
  • 5. Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung der Beiträge ruht die Mitgliedschaft.