Diskussion:Protokoll 05.12.12: Unterschied zwischen den Versionen
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Neu: 9. Die Mitgliederversammlung ist nach ordnungsgemäßer Einberufung beschlussfähig, Satzungsänderungen bedürfen einer einfachen Mehrheit.<br /> | Neu: 9. Die Mitgliederversammlung ist nach ordnungsgemäßer Einberufung beschlussfähig, Satzungsänderungen bedürfen einer einfachen Mehrheit.<br /> | ||
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Aktuelle Version vom 27. September 2015, 00:31 Uhr
Die Mitgliederversammlung 2012 wird für den 5. Dezember 2012 anberaumt.
Satzungsänderungen:
§ 7 Mitgliederversammlung
Alt: 9. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 40 Prozent aller ordentlichen Mitglieder anwesend sind.
Neu: 9. Die Mitgliederversammlung ist nach ordnungsgemäßer Einberufung beschlussfähig, Satzungsänderungen bedürfen einer einfachen Mehrheit.
Erweiterung des Vorstands/Komplettierung
Wahl des Vorstands
Kandidaturen
Schriftführer:
- Christian T.
- ...
Schatzmeister:
- ...