Protokoll 2017.07.12: Unterschied zwischen den Versionen
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Folgende Satzungsänderungen wurden nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt gestellt durch den Vereinsschutzbrief beim Deutschen Ehrenamt beschlossen: | Folgende Satzungsänderungen wurden nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt gestellt durch den Vereinsschutzbrief beim Deutschen Ehrenamt beschlossen: | ||
− | Alt: §7.9 Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 40 Prozent aller ordentlichen Mitglieder anwesend sind. | + | * Alt: §7.9 Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 40 Prozent aller ordentlichen Mitglieder anwesend sind. |
+ | * Neu: §7.9 Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig unabhängig von den tatsächliche erschienenen Mitgliedern, solange ordnungsgemäß eingeladen worden ist. | ||
− | + | * Alt: §7.10 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung erfolgt durch Handzeichen mit einfacher Mehrheit. Auf Antrag wird geheim abgestimmt. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 3⁄4 der abgegebenen Stimmen. Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Mehrheit von 4/5 der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. | |
− | + | * Neu: §7.10 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung erfolgt durch Handzeichen mit einfacher Mehrheit. Auf Antrag wird geheim abgestimmt. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 3⁄4 der abgegebenen Stimmen. Zur Vereinsauflösung bedarf es einer 4/5 Mehrheit aller Vereinsmitglieder. | |
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− | Neu: §7.10 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung erfolgt durch Handzeichen mit einfacher Mehrheit. Auf Antrag wird geheim abgestimmt. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 3⁄4 der abgegebenen Stimmen. Zur Vereinsauflösung bedarf es einer 4/5 Mehrheit aller Vereinsmitglieder. | + |
Version vom 15. Juli 2017, 17:32 Uhr
Protokoll Vorstandssitzung
Datum: 12.07.2017 Uhrzeit: 22 Uhr Ort: Hackerspace FFM, Oberursel
Anwesend: Thomas Kramm, Lutz Lisseck
Folgende Satzungsänderungen wurden nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt gestellt durch den Vereinsschutzbrief beim Deutschen Ehrenamt beschlossen:
- Alt: §7.9 Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 40 Prozent aller ordentlichen Mitglieder anwesend sind.
- Neu: §7.9 Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig unabhängig von den tatsächliche erschienenen Mitgliedern, solange ordnungsgemäß eingeladen worden ist.
- Alt: §7.10 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung erfolgt durch Handzeichen mit einfacher Mehrheit. Auf Antrag wird geheim abgestimmt. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 3⁄4 der abgegebenen Stimmen. Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Mehrheit von 4/5 der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
- Neu: §7.10 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung erfolgt durch Handzeichen mit einfacher Mehrheit. Auf Antrag wird geheim abgestimmt. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 3⁄4 der abgegebenen Stimmen. Zur Vereinsauflösung bedarf es einer 4/5 Mehrheit aller Vereinsmitglieder.