Nach §4.3 und §5 der Satzung des „Hackerspace Ffm“ e.V. haben Mitglieder die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge zu entrichten.
Die Beitragsordnung tritt ab dem 1. Oktober 2015 in Kraft.
=§1 Höhe der Beiträge=
*1. Der Mitgliedsbeitrag Mindestsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt mindestens 20€ pro Monat.*2. Fördermitglieder können die Höhe ihres Mitgliedsbeitrages selbst bestimmenDer ermäßigte Mindestsbeitrag für Studenten, Arbeitslose, Schüler sowie Zivildienst-, Wehrdienst- und FSJ-Leistende beträgt 10€ pro Monat.*3. Der Mindestsbeitrag für Fördermitglieder beträgt 5€ pro Monat.* 4. Ehrenmitglieder sind laut Satzung von der Beitragszahlung befreit.*45. Im begründeten Einzelfall können für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluss von der Beitragsordnung abweichende Regelungen getroffen werden. =§2 Fälligkeit und Zahlungsweise=*1. Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn des Monats fällig.*2. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich bezahlt.*3. Alternativ zu §2.2 kann der Mitgliedsbeitrag jährlich im Voraus bezahlt werden.*3. Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Überweisung.*4. Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung der Beiträge ruht die Mitgliedschaft.
=§3 §2 Aufnahmegebühren, Kündigung und Erstattungen =* 1. Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.* 2. Die Mitgliedschaft ist monatlich kündbar.* 3. Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt.
=§4 Erstattungen§3 Fälligkeit und Zahlungsweise=Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet * 1. Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn des Monats fällig.* 2. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich bezahlt.* 3. Alternativ zu §3.2 kann der Mitgliedsbeitrag jährlich im Voraus bezahlt werden.* 4. Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Überweisung.* 5. Im Falle nicht stattfristgerechter Entrichtung der Beiträge ruht die Mitgliedschaft.