=§1 Höhe der Beiträge=
* 1. Der Mitgliedsbeitrag Mindestsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt mindestens 20€ pro Monat.* 2. Der ermäßigte Mitgliedsbeitrag Mindestsbeitrag für Studenten, Arbeitslose, Schüler sowie Zivildienst-, Wehrdienst- und FSJ-Leistende beträgt 10€ pro Monat.* 3. Der Mindestsbeitrag für Fördermitglieder können die Höhe ihres Mitgliedsbeitrages selbst bestimmenbeträgt 5€ pro Monat.
* 4. Ehrenmitglieder sind laut Satzung von der Beitragszahlung befreit.
* 5. Im begründeten Einzelfall können für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluss von der Beitragsordnung abweichende Regelungen getroffen werden.