Beitragsordnung1.0

Aus Hackerspace Ffm
Version vom 30. August 2015, 20:14 Uhr von Tut (Diskussion | Beiträge)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

VORSCHLAG für neue Beitragsordnung zur Finanzierung der Fixkosten von Raum 2.0

Version 1.0 vom 16.09.2015

Nach §4.3 und §5 der Satzung des „Hackerspace Ffm“ e.V. haben Mitglieder die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge zu entrichten. Die Beitragsordnung tritt ab dem 1. Oktober 2015 in Kraft.

§1 Höhe der Beiträge

  • 1. Der Mindestsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 20€ pro Monat.
  • 2. Der ermäßigte Mindestsbeitrag für Studenten, Arbeitslose, Schüler sowie Zivildienst-, Wehrdienst- und FSJ-Leistende beträgt 10€ pro Monat.
  • 3. Der Mindestsbeitrag für Fördermitglieder beträgt 5€ pro Monat.
  • 4. Ehrenmitglieder sind laut Satzung von der Beitragszahlung befreit.
  • 5. Im begründeten Einzelfall können für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluss von der Beitragsordnung abweichende Regelungen getroffen werden.

§2 Aufnahmegebühren, Kündigung und Erstattungen

  • 1. Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
  • 2. Die Mitgliedschaft ist monatlich kündbar.
  • 3. Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt.

§3 Fälligkeit und Zahlungsweise

  • 1. Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn des Monats fällig.
  • 2. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich bezahlt.
  • 3. Alternativ zu §3.2 kann der Mitgliedsbeitrag jährlich im Voraus bezahlt werden.
  • 4. Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Überweisung.
  • 5. Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung der Beiträge ruht die Mitgliedschaft.