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Beitragsordnung1.0

194 Byte hinzugefügt, 18:37, 30. Aug. 2015
=§1 Höhe der Beiträge=
*1. # Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt mindestens 20€ pro Monat.*2# Der ermäßigte Mitgliedsbeitrag für Studenten, Arbeitslose, Schüler, Auszubildende sowie Zivildienst-, Wehrdienst- und FSJ-Leistende und andere Mitglieder ohne ein festes Einkommen beträgt 10€ pro Monat. # Fördermitglieder können die Höhe ihres Mitgliedsbeitrages selbst bestimmen.*3. # Ehrenmitglieder sind laut Satzung von der Beitragszahlung befreit.*4. # Im begründeten Einzelfall können für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluss von der Beitragsordnung abweichende Regelungen getroffen werden.
=§2 Fälligkeit und Zahlungsweise=
*1. # Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn des Monats fällig.*2. # Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich bezahlt.*3. # Alternativ zu §2.2 kann der Mitgliedsbeitrag jährlich im Voraus bezahlt werden.*3. # Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Überweisung.*4. # Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung der Beiträge ruht die Mitgliedschaft.
=§3 Aufnahmegebühren=
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