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Beitragsordnung1.0

202 Byte hinzugefügt, 19:14, 30. Aug. 2015
Nach §4.3 und §5 der Satzung des „Hackerspace Ffm“ e.V. haben Mitglieder die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge zu entrichten.
 
Die Beitragsordnung tritt ab dem 1. Oktober 2015 in Kraft.
=§1 Höhe der Beiträge=
*1. Der Mitgliedsbeitrag Mindestsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt mindestens 20€ pro Monat.*2. Fördermitglieder können die Höhe ihres Mitgliedsbeitrages selbst bestimmenDer ermäßigte Mindestsbeitrag für Studenten, Arbeitslose, Schüler sowie Zivildienst-, Wehrdienst- und FSJ-Leistende beträgt 10€ pro Monat.*3. Der Mindestsbeitrag für Fördermitglieder beträgt 5€ pro Monat.* 4. Ehrenmitglieder sind laut Satzung von der Beitragszahlung befreit.*45. Im begründeten Einzelfall können für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluss von der Beitragsordnung abweichende Regelungen getroffen werden. =§2 Fälligkeit und Zahlungsweise=*1. Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn des Monats fällig.*2. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich bezahlt.*3. Alternativ zu §2.2 kann der Mitgliedsbeitrag jährlich im Voraus bezahlt werden.*3. Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Überweisung.*4. Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung der Beiträge ruht die Mitgliedschaft.
=§3 §2 Aufnahmegebühren, Kündigung und Erstattungen =*1. Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.* 2. Die Mitgliedschaft ist monatlich kündbar.* 3. Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt.
=§4 Erstattungen§3 Fälligkeit und Zahlungsweise=*Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet 1. Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn des Monats fällig.* 2. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich bezahlt.* 3. Alternativ zu §3.2 kann der Mitgliedsbeitrag jährlich im Voraus bezahlt werden.* 4. Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Überweisung.* 5. Im Falle nicht stattfristgerechter Entrichtung der Beiträge ruht die Mitgliedschaft.
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