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Version 1.0 vom 16.09.2015
=§2 Fälligkeit und Zahlungsweise§1 Höhe der Beiträge=*1. Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn des Monats fälligMindestsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 20€ pro Monat.*2. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich bezahltermäßigte Mindestsbeitrag für Studenten, Arbeitslose, Schüler sowie Zivildienst-, Wehrdienst- und FSJ-Leistende beträgt 10€ pro Monat.*3. Alternativ zu §2.2 kann der Mitgliedsbeitrag jährlich im Voraus bezahlt werdenDer Mindestsbeitrag für Fördermitglieder beträgt 5€ pro Monat.*34. Die Zahlung des Beitrages erfolgt per ÜberweisungEhrenmitglieder sind laut Satzung von der Beitragszahlung befreit.*45. Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung begründeten Einzelfall können für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluss von der Beiträge ruht die MitgliedschaftBeitragsordnung abweichende Regelungen getroffen werden.
=§3 §2 Aufnahmegebühren, Kündigung und Erstattungen =* 1. Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.* 2. Die Mitgliedschaft ist monatlich kündbar.* 3. Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt.
=§4 Erstattungen§3 Fälligkeit und Zahlungsweise=Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet * 1. Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn des Monats fällig.* 2. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich bezahlt.* 3. Alternativ zu §3.2 kann der Mitgliedsbeitrag jährlich im Voraus bezahlt werden.* 4. Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Überweisung.* 5. Im Falle nicht stattfristgerechter Entrichtung der Beiträge ruht die Mitgliedschaft.