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Beitragsordnung1.0

207 Byte hinzugefügt, 19:14, 30. Aug. 2015
Version 1.0 vom 16.09.2015
Nach §4.3 und §5 der Satzung des „Hackerspace Ffm“ e.V. haben Mitglieder die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge zu entrichten. Die Beitragsordnung tritt ab dem 1. Oktober 2015 in Kraft.
=§1 Höhe Nach §4.3 und §5 der Beiträge=*1Satzung des „Hackerspace Ffm“ e.V. Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche haben Mitglieder beträgt mindestens 20€ pro Monat.*2. Fördermitglieder können die Höhe ihres Mitgliedsbeitrages selbst bestimmen.*3. Ehrenmitglieder sind laut Satzung von der Beitragszahlung befreitMitgliederversammlung festgesetzten Beiträge zu entrichten.*4Die Beitragsordnung tritt ab dem 1. Im begründeten Einzelfall können für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluss von der Beitragsordnung abweichende Regelungen getroffen werdenOktober 2015 in Kraft.
=§2 Fälligkeit und Zahlungsweise§1 Höhe der Beiträge=*1. Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn des Monats fälligMindestsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 20€ pro Monat.*2. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich bezahltermäßigte Mindestsbeitrag für Studenten, Arbeitslose, Schüler sowie Zivildienst-, Wehrdienst- und FSJ-Leistende beträgt 10€ pro Monat.*3. Alternativ zu §2.2 kann der Mitgliedsbeitrag jährlich im Voraus bezahlt werdenDer Mindestsbeitrag für Fördermitglieder beträgt 5€ pro Monat.*34. Die Zahlung des Beitrages erfolgt per ÜberweisungEhrenmitglieder sind laut Satzung von der Beitragszahlung befreit.*45. Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung begründeten Einzelfall können für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluss von der Beiträge ruht die MitgliedschaftBeitragsordnung abweichende Regelungen getroffen werden.
=§3 §2 Aufnahmegebühren, Kündigung und Erstattungen =* 1. Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.* 2. Die Mitgliedschaft ist monatlich kündbar.* 3. Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt.
=§4 Erstattungen§3 Fälligkeit und Zahlungsweise=Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet * 1. Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn des Monats fällig.* 2. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich bezahlt.* 3. Alternativ zu §3.2 kann der Mitgliedsbeitrag jährlich im Voraus bezahlt werden.* 4. Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Überweisung.* 5. Im Falle nicht stattfristgerechter Entrichtung der Beiträge ruht die Mitgliedschaft.
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