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Beitragsordnung1.0

30 Byte hinzugefügt, 18:39, 30. Aug. 2015
=§1 Höhe der Beiträge=
# * 1. Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt mindestens 20€ pro Monat.# * 2. Der ermäßigte Mitgliedsbeitrag für Studenten, Arbeitslose, Schüler, Auszubildende sowie Zivildienst-, Wehrdienst- und FSJ-Leistende und andere Mitglieder ohne ein festes Einkommen beträgt 10€ pro Monat.# * 3. Fördermitglieder können die Höhe ihres Mitgliedsbeitrages selbst bestimmen.# * 4. Ehrenmitglieder sind laut Satzung von der Beitragszahlung befreit.# * 5. Im begründeten Einzelfall können für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluss von der Beitragsordnung abweichende Regelungen getroffen werden.
=§2 Fälligkeit und Zahlungsweise=
# * 1. Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn des Monats fällig.# * 2. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich bezahlt.# * 3. Alternativ zu §2.2 kann der Mitgliedsbeitrag jährlich im Voraus bezahlt werden.# * 4. Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Überweisung.# * 5. Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung der Beiträge ruht die Mitgliedschaft.
=§3 Aufnahmegebühren=
# * Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
=§4 Erstattungen=
# * Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt.
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