Änderungen
Aus Hackerspace Ffm
Nach §4.3 und §5 der Satzung des „Hackerspace Ffm“ e.V. haben Mitglieder die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge zu entrichten.
Die Beitragsordnung tritt ab dem 1. Oktober 2015 in Kraft.
=§1 Höhe der Beiträge=
=§3 §2 Aufnahmegebühren, Kündigung und Erstattungen =*1. Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.* 2. Die Mitgliedschaft ist monatlich kündbar.* 3. Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt.
=§4 Erstattungen§3 Fälligkeit und Zahlungsweise=*Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet 1. Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn des Monats fällig.* 2. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich bezahlt.* 3. Alternativ zu §3.2 kann der Mitgliedsbeitrag jährlich im Voraus bezahlt werden.* 4. Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Überweisung.* 5. Im Falle nicht stattfristgerechter Entrichtung der Beiträge ruht die Mitgliedschaft.